Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Kein Verkauf an Privatpersonen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Bestellers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung oder Leistung. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte auf den Besteller über (§ 447 BGB), auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung weiterhin ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang für Neuware, soweit gesetzlich zulässig. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel entstehen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder es werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Moers, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.